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Schulordnung

Unsere Werte: respektvoll - wertschätzend - hilfsbereit - zuverlässig - fair

Damit alle am Schulleben sich wohlfühlen und gerne hier arbeiten und lernen, haben wir uns auf folgende Regeln für Schülerinnen und Schüler geeinigt:

Regeln zum Ablauf des Schulalltags 

  • Wir befolgen die Anweisungen von Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen der Elbmarschen-Schule.
  • Wir verhalten uns in der Schule rücksichtsvoll, respektvoll und leise.
  • Wir halten uns bis zum Klingeln um 7:25 Uhr in der Eingangshalle, Mensa oder auf den Pausenhöfen auf.
  • Wir warten leise in der Eingangshalle, wenn unser Unterricht später als 7:30 Uhr beginnt.
  • Wir dürfen uns in Freistunden in der Eingangshalle und auf dem Pausenhof aufhalten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist für die Schüler*innen der Sek I mit Ausnahme der Mittagspause grundsätzlich verboten.
  • Wir verlassen nach unserem Unterrichtsschluss, spätestens um 16.50 Uhr, das Schulgelände.
  • Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln im Unterrichtsraum.
  • Der Unterricht wird durch die Lehrkraft beendet.
  • Für den Unterricht in den Fachräumen und in der Turnhalle gelten besondere Ordnungen. Diese Räume dürfen wir nur mit einer Lehrkraft betreten.
  • Wir schieben unsere Fahrräder / Mopeds bzw. Mofas auf dem Schulgrundstück und stellen sie auf die dafür vorgesehenen Flächen. Private Skateboards, Roller und andere fahrbare Geräte nutzen wir auf dem Schulgelände nicht, schuleigene Geräte
    nur im Rahmen der Vorgaben (z. B. „Aktive Pause“).

Verhalten in den Pausen

  • Schüler*innen der fünften bis neunten Klasse verbringen ihre Pausen auf den Schulhöfen, in der Eingangshalle oder in der Mensa.
  • Wir dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, es sei denn, unsere Eltern widersprechen dieser Regelung schriftlich.
  • Das Ballspielen ist ausschließlich mit Softballs erlaubt, lediglich an den Tischtennisplatten dürfen Tennisbälle, auf dem Basketballfeld Basketbälle verwendet werden.
  • Wir spielen rücksichtsvoll und gefährden niemanden.
  • Wir werfen nicht mit Gegenständen, das gilt auch für Schneebälle.

Umgang mit elektronischen Geräten im Schuljahr 2025/26

  • Grundsatz zum Smartphone bzw. Handygebrauch: Wir lassen Handys bzw. Smartphones zu Hause oder führen sie auf dem Schulgelände nicht sichtbar mit und schalten sie stumm. Falls vorhanden, müssen mitgeführte Handys in den Flugmodus geschaltet und in den Unterrichtsräumen in entsprechenden Handygaragen aufbewahrt werden.
  • Nähere Festlegungen zum Tabletgebrauch
    • In den Jahrgängen 5 und 6 werden keine mobilen Geräte, weder Handys noch Tablets, im Unterricht verwendet.
    • In den Tabletklassen der Jahrgänge 7 und 11 werden Tablets von allen Schülern und Schülerinnen im Unterricht verwendet, der Handygebrauch ist strikt untersagt.
    • In den Jahrgängen 8 -10 sollte der Unterricht nicht digital ausgerichtet werden. Zu unterrichtlichen Zwecken können Lehrkräfte den Einsatz mobiler Geräte erlauben. Sie sollen darauf achten, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern dabei keine Nachteile entstehen.
    • Während eines Freiblocks und während der Mittagspause dürfen Tablets tonlos (ggf. mit Kopfhörern) in Aufenthaltsräumen / Aufenthaltsbereichen genutzt werden.
    • Den Oberstufenschülerinnen und -schülern ist außerdem der tonlose Gebrauch (ggf. mit Kopfhörern) in den jeweiligen Unterrichtsräumen der Oberstufe erlaubt.
  • Allgemeiner Hinweis
    • Die Nutzung unterliegt den in der Öffentlichkeit geltenden Regeln und Gesetzen. Das heißt, dass Bildaufnahmen und Tonaufzeichnungen von anderen Personen nicht gemacht und weitergeleitet werden dürfen und dass die Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzt werden dürfen. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten liegt vor, wenn man sich mittels digitaler Medien durch Worte oder Bilder abfällig, anstößig, beleidigend oder verletzend über Mitmenschen auslässt. 

Wird gegen Bild- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen, so haftet man persönlich. In schweren Fällen ist hier eine dem Zivilrecht unterliegende Strafverfolgung möglich. 

Umgang mit fremdem Eigentum 

  • Wir achten fremdes Eigentum und gehen pfleglich mit Mobiliar und schuleigenem Unterrichtsmaterial um.
  • Wir hinterlassen die Toilettenräume sauber und in einem guten Zustand.

Verbote, die aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit einzuhalten sind. 

  • Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art sowie Feuerzeugen, Streichhölzern und anderen Gegenständen, die Mitschüler gefährden können, sind verboten. 
  • Alkohol, Tabak- und Drogenkonsum sind an unserer Schule verboten. 
  • Drogenweitergabe wird polizeilich angezeigt! 
  • Auf Beschluss der Schulgemeinschaft sind der Verzehr und das Mitbringen von Energydrinks untersagt.

Wer gegen die Schulordnung verstößt, muss die Konsequenzen tragen. 

Diese Schulordnung wurde erstellt von Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen der Elbmarschen-Schule Drochtersen. 

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